CDU-Stadtratsfraktion fragt zur Umsetzung der Ehrenamtskarte nach
Anfrage zum Sachstand des Antrages aus dem September 2025
Bad Gandersheim – Ohne Ehrenamt funktioniert die Gesellschaft nicht. Gerade in einer Kur- und Kulturstadt wie Bad Gandersheim zeigt sich, wie wichtig dieses Engagement ist. Für die CDU-Stadtratsfraktion ist das ein klarer Auftrag ehrenamtliche Arbeit nicht nur anzuerkennen, sondern auch konkret zu würdigen. Ein Instrument dafür ist die vom Land Niedersachsen eingeführte Ehrenamtskarte. Voraussetzung für ihre Nutzung ist jedoch, dass die Kommunen diese im Rahmen eines Umsetzungsvertrages mit dem Land einführen. Genau dies hatte die CDU-Fraktion bereits im September 2025 im Rat beantragt. Mehr als ein halbes Jahr später erkundigt sich die Fraktion nun nach dem aktuellen Stand der Umsetzung.
„Das Ehrenamt liegt uns nicht nur besonders am Herzen, sondern ist für das Funktionieren unserer Gesellschaft von elementarer Bedeutung. Diese Wertschätzung darf sich nicht nur in Worten zeigen, sondern muss auch einen konkreten Mehrwert bieten“, erklären Günter Ahrens der sich besonders für die Einführung der Ehrenamtskarte eingesetzt hat und Fraktionsvorsitzender David Artschwager. Die CDU-Fraktion hatte den entsprechenden Antrag am 11. September vergangenen Jahres eingebracht. Dieser wurde in den zuständigen Fachausschuss verwiesen. Seitdem sind rund sieben Monate vergangen, ohne dass den Ratsmitgliedern ein aktueller Sachstand zu den verwaltungsinternen Schritten vorliegt. Um hier Klarheit zu schaffen, hat die CDU-Fraktion nun eine Anfrage an den Bürgermeister gerichtet. Dabei geht es insbesondere um den Stand der Umsetzung sowie darum, ab wann die Ehrenamtlichen in der Stadt die Ehrenamtskarte voraussichtlich beantragen können. „Wir würden es sehr begrüßen, wenn wir dieses Thema möglichst bald- idealerweise vor der Kommunalwahl-umsetzen könnten. Damit können wir den vielen Ehrenamtlichen in unserer Stadt zeigen, dass wir ihr Engagement auch jenseits von Wahlen wertschätzen“, so Ahrens und Artschwager abschließend.